Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5800
BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63 (https://dejure.org/1963,5800)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1963 - 3 StR 16/63 (https://dejure.org/1963,5800)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 (https://dejure.org/1963,5800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,5800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Westapparats des von der SED gesteuerten FDGB als Geheimbund im Sinne des § 128 Strafgesetzbuch (StGB) - Bestimmung der Anforderungen an eine Teilnahme als Mitglied in einer Geheimverbindung - Beihilfe zu Gunsten der Geheimverbindung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird (BGH 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772, Nr. 19 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).

    Zwar ist Beihilfe zu Gunsten der Geheimverbindung nicht strafbar; Beihilfe zu Gunsten eines Haupttäters (Mitglied, Stifter oder Vorsteher) ist jedoch auch bei § 128 StGB rechtlich möglich (BGH 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772 Nr. 19 mit weiteren Zitaten).

  • BGH, 10.05.1957 - 1 StR 58/57
    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63
    Darin liegt ein Rechtsfehler (vgl. BGHSt 10, 330).
  • BGH, 18.10.1955 - V ZB 9/53

    Parzellentausch. Unschädlichkeitszeugnis

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63
    Immer aber müssen beide Seiten, Handelnder und Verbindung, sich darüber einig sein, also auch jeder vom anderen wissen, dass die fördernde Tätigkeit als Beitrag eines zu der Verbindung Zugehörigen geleistet und verstanden wird (BGH 18, 296).
  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

    Der Schwerpunkt der rechtlichen Beurteilung liegt bei der Förderung, die der Täter nicht nur von außen her, sondern als Mitglied der Vereinigung, dieser zukommen läßt (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] sowie Urteil vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63, wo allerdings diese für maßgeblich erklärte Förderung - ohne daß es für die Entscheidungen darauf ankam und ohne daß diese darauf beruhen - zu Unrecht jeweils mit einer Betätigung als Mitglied gleichgesetzt wurde).

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    in Betracht kommen (3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963; BGH NJW 1960, 1772).
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Da diese eine verfassungsfeindliche Vereinigung und ein Geheimbund ist, dessen Vorsteher und Mitglieder in aller Regel in verfassungsfeindlicher Absicht handeln, kommen im Sinne der §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 1 StGB als "mit Strafe bedrohte Handlungen", zu deren Begehung die Schriften gebraucht oder bestimmt sein könnten (vgl. auch BGHSt 8, 205, 212; BGH 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963), vor allem in Betracht: Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer oder Hintermann (§ 90 a StGB) sowie Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht (§§ 128, 94 StGB) oder Beihilfe hierzu (BGH 3 StR 21/57 vom 26. Juni 1957; 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772; 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Strafkammer hat zwar das Bewußtsein des Angeklagten, mit seiner Wahlbewerbung die KPD zu fördern, festgestellt; doch reichen Unterordnung unter die Parteiziele und Tätigwerden auf Grund einseitigen Willensentschlusses für den Begriff der Mitgliedschaft nicht aus (BGHSt a.a.O.; BGH 3 StR 9/63 vom 24. April 1963 und 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963, bei Wagner a.a.O. Nr. 25, 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht